Unser Wissenstext zum Thema Bonitätsbewertung in Österreich.

Dieser Infotext soll als Einstieg in das Thema „Bonität“ dienen. Wir haben uns bemüht, jedoch können auch uns Fehler unterlaufen. Viel Spass beim Lesen!

 

Stand Ende 2014

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Wie wird bei einer Kreditanfrage die Bonität berechnet?

3. Was sind Auskunfteien?

4. Auskunftei KSV1870

 

1. Einleitung

Verallgemeinernd ausgedrückt geht es einem Kreditgeber (= der Bank) bei der Bonitätsbewertung darum, vor der Kreditvergabe einzuschätzen, wie gut ein Kreditnehmer (Person oder Unternehmen) in der Lage ist eine Zahlung zu leisten und ob auch ein Wille dazu besteht. Es geht daher um die „Kreditwürdigkeit“ und die „Zahlungswilligkeit“ des Kreditnehmers aus Sicht des Kreditgebers, und dient dem Schutz des Kreditgebers vor Zahlungsausfall. Neben Bonität gibt es noch weitere, ähnlich geartete Begriffe, wie dem Kreditscore. Prinzipiell geht es bei der Bonität und dem Kreditscore (kurz „Score“) um das selbe und teilweise werden beide Begriffe synonym verwendet. Tendenziell aber ist das Kreditscoring die automatisierte Berechnung der Kreditwürdigkeit einer Person, während bei einer Bonitätsbewertung auch (noch) die Meinung des Bankberaters in die Bewertung mit einfließen kann.

Bonitätsbewertungen werden von einer Vielzahl von Unternehmen durchgeführt, neben Banken auch von Versandhändlern, die auf Rechnung liefern, Versicherungen, Auskunfteien und vielen mehr. Die Bonitätsbewertung wird entweder vom Kreditgeber intern, oder von Auskunfteien (KSV, usw.) extern durchgeführt. Auskunfteien sind Unternehmen die darauf spezialisiert sind Bonitätsbewertungen durchzuführen. Die verwendeten Daten werden im Normalfall bewertet, gewichtet und fließen in eine mathematische Formeln ein, die den „Score“ (bei der Unternehmensbewertung „Rating“ genannt) bzw. die Bonität berechnen.  

Während die Daten, die zur Berechnung der Bonität verwendet werden, prinzipiell auch vom Kreditnehmer eingesehen werden können (müssen), werden die Formeln, die zur Berechnung dienen, meist nicht öffentlich gemacht. Grundsätzlich kann jede Bank die Formeln zur Berechnung des Scores bzw. der Bonität selbst festlegen, und so ist es durchaus möglich, dass die unterschiedliche Art der Berechnung des Scores der Grund ist, warum eine Bank ein Kreditansuchen ablehnt, während eine andere Bank dem selben Ansuchen stattgibt. Daneben gibt es natürlich noch eine Reihe weiterer möglicher Gründe, wie z.B. dass nicht alle Banken die gleichen Daten zur Verfügung haben.

Für die Bonitätsbewertung werden de facto alle Informationen über den Kreditnehmer verwendet, die zur Verfügung stehen. Dazu zählen negative Einträge, die zum sofortigen Ausschluss von einer Kreditvergabe führen können, wie z.B. eine Insolvenz. Aber auch Informationen wie der Wohnort, Alter, Dauer der aktuellen Anstellung, Einkommen, Sicherheiten, laufende Kredite usw. können Teil der Grundlage der Bewertung sein. Erwähnt sei, dass gerade die Verwendung von Informationen wie des Wohnortes für Kritik sorgt, da der Wohnort, wenn dann, nur sehr bedingt etwas über die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit im Einzelfall aussagt. Hier ein Link über die Situation in Deutschland1.

Neben negativen Informationen fließen auch positive Informationen in die Bonitäts-Berechnung mit ein, wie z.B. die bisherige pünktliche Bezahlung einer Verbindlichkeit. Dabei kann es paradoxerweise auch zur „Bestrafung guten Verhaltens“ kommen, da eine Person, die noch nie einen Kredit aufgenommen hat und auch keinen Kontoüberziehungsrahmen besitzt (weil sie ihn nicht benötigt), schlechter eingestuft werden könnte als eine Person, die schon einen Kredit abgezahlt hat und über einen Kontoüberziehungsrahmen verfügt, da sie vermeintlich schlechter einschätzbar ist.
 
Die Berechnung der Bonität in einer Bank erfolgt meist durch Heranziehen von eigenen Informationen (die vom Kunden abgefragt werden), und Informationen aus anderen Quellen (wie Auskunfteien). Dabei greifen Banken auch auf im Volksmund „schwarze Listen“ genannte Verzeichnisse zurück, in denen gebündelt Informationen über Kreditnehmer zur Verfügung stehen. Genaueres dazu findet sich in den folgenden Absätzen „Was sind Auskunfteien“ und „Infos über den KSV1870“.

2. Wie wird bei einer Kreditanfrage die Bonität berechnet?

Wie schon erwähnt ist die interne Bonitätsberechnung von Banken nicht öffentlich bekannt und kann sich von Bank zu Bank unterscheiden. Im Normalfall kann angenommen werden, das die Bonitätsbewertung auf mehreren Faktoren basiert.

Dazu zählen die Höhe und der Zweck des Kredites, also mit wie viel was finanziert werden soll. Generell kann angenommen werden, dass umso höher die Kreditsumme ist, umso kritischer die Bonität bewertet wird. Gleichzeitig ist der Zweck wichtig, vor allem, da z.B. beim Kauf einer Immobilie die Immobilie auch als Sicherheit verwendet werden kann, während bei einem „Konsumkredit“, der z.B. für einen Urlaub aufgenommen wird, der Verwendungszweck klarerweise einen Einsatz als Sicherheit verhindert.

Weiters sehr wichtig ist natürlich die persönliche Situation des Kunden. Diese wird meist vom Kunden direkt abgefragt, und umfasst u.a. Einkommen, Dauer der Beschäftigung, Beschäftigungsbranche, Familienstand, Alter, Sicherheiten, Eigenmittel sowie womöglich weitere Faktoren. Auch die persönliche Einschätzung des Kundenberaters spielt meist (noch) eine Rolle, wobei gerüchteweise der „Handlungsspielraum“ der Berater in den letzten Jahren zugunsten computergestützter Bewertungen eingeschränkt wurde. Trotzdem ist es sinnvoll gut vorbereitet in das Kundengespräch zu kommen (Stichwort Haushaltsplan), um im Rahmen des möglichen das Maximum herauszuverhandeln.

Vorhandene Sicherheiten und Eigenmittel des Kunden werden in die Berechnung mit einbezogen. Bei den Sicherheiten geht es zwar eher darum, ob bei Zahlungsausfall des Kunden „etwas“ verwertet werden kann, aber natürlich ist der Übergang zur Bonität fließend. Als Sicherheit kann z.B. die zu kaufende Immobilie dienen, oder auch ein vorhandenes Sparbuch, Aktien, etc.. Eigenmittel sind alle finanziellen Mittel, die z.B. beim Kauf eines Grundstückes selbst aufgebracht werden können. Meist wird bei Immobilien und Grundstücken ein Eigenmittelanteil von mindestens 20%, oder mehr gefordert. Wenn Sicherheiten und Eigenmittel nicht ausreichen, kann auch ein Bürge einspringen. Oftmals handelt es sich dabei um Familienmitglieder, die sich vertraglich bereit erklären, im Fall des Falles für den eigentlichen Kreditnehmer einzuspringen und den Kredit zu tilgen. Bürgen sollten sich es aber sehr gut überlegen, ob sie das Risiko tatsächlich eingehen möchten. Wenn es einen Bürgen gibt, dann wird die Bank natürlich auch die Bonität des Bürgen bewerten.

Ein weiterer Punkt ist die bisherige Geschäftsbeziehung zum Kunden. Daher würde man tendenziell annehmen, von der Hausbank das beste Angebot zu erhalten, da diese einen am besten kennt. Dies ist aber häufig nicht der Fall. Potenziell wird die Bank auch andere Kunden, die ein ähnliches „Profil“ besitzen wie der Kreditnehmer (ähnliches Alter, ähnliches Einkommen, ähnliche Wohnregion), als Vergleichsgruppe heranziehen. War das Zahlungsverhalten der Vergleichsgruppe schlecht, kann dass die Bonität des Kreditnehmers ebenfalls verschlechtern.

Weitere Einflussfaktoren der Bonitätsbewertung von Banken sind natürlich Auskünfte von Auskunfteien und sonstigen Quellen, um mehr über das bisherige Zahlungsverhalten des Kreditnehmers zu erfahren. Hier geht es vor allem um negative Einträge in den Datenbanken, wie z.B. nicht gezahlte Handyrechnungen.

3. Was sind Auskunfteien?

Auskunfteien sammeln grob gesprochen Informationen über Personen und Unternehmen. Mit den gesammelten Informationen kann die Bonität von Personen oder das Rating von Unternehmen bestimmt werden. Auskunfteien können auch sogenannte Informationsverbundsysteme führen, bei denen die Auskunftei als Drehscheibe agiert und in denen Informationen mehrerer Auftraggeber zusammengetragen werden, wobei alle Auftraggeber auf alle Informationen zugreifen können. Die (potenziellen) Kunden von Informationsverbundsystemen, die gleichzeitig Auftraggeber sind, sind Banken, Versicherungen, Leasinggesellschaften, Versandhändler, usw..

Auskunfteien beziehen ihre Informationen aber nicht nur von den eigenen Kunden sondern auch aus anderen Quellen, wie dem Firmenbuch, Medien, Grundbuch, Inkasso-Diensten, Melderegister etc.. Eine Übersicht über österreichische Auskunfteien, und anderen Unternehmen, die Informationen sammeln, findet sich hier2.

Für Privatpersonen sind die relevantesten Auskunfteien im Normalfall der KSV1870 ( www.ksv.at und siehe auch nächstes Kapitel) und CRIF (früher Deltavista) www.crif.at . Daher sollte zumindest bei diesen beiden Auskunfteien eine Selbstauskunft angefordert werden. Eine (kostenfreie) Selbstauskunft beim KSV1870 kann hier3 angefordert werden, eine (kostenlose) Selbstauskunft bei CRIF hier4.

Die Informationen, die über einen selbst gespeichert sind können mittels einer Selbstauskunft erfragt werden. Bei allen Auskunfteien kann einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft angefordert werden. Die Frist zur Zusendung der kostenlosen Selbstauskunft beträgt gesetzlich festgelegt 8 Wochen, und diese Frist wird oft großzügig ausgeschöpft. Als Alternative kann man bei den meisten Auskunfteien eine bezahlte Selbstauskunft anfordern, die in der Regel deutlich schneller ankommt. In Hinblick auf mögliche Fehleintragungen oder veraltete Informationen ist eine Selbstauskunft jedenfalls empfehlenswert. Sollten tatsächlich veraltete oder falsche Informationen über einen gespeichert sein, kann man nicht nur eine Löschung verlangen, sondern womöglich auch Schadensersatz. Genaueres dazu erfährt man am besten bei einem (Rechts-)experten.

Personen, die die Löschung der (korrekten) Einträge, die über sie selbst bei Auskunfteien gespeichert sind, veranlassen möchten, haben zum Teil einen rechtlichen Anspruch darauf. Hierbei kommt es darauf an, wo die Informationen gespeichert sind. Sind die Informationen in Datenbanken gespeichert, die nur von der „kreditgebenden Wirtschaft“ (Banken, Versicherungen, Leasingfirmen) einsehbar sind und der Bonitätsbeurteilung dienen, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Löschung, da eine Ausnahme vom Datenschutzgesetz gilt. Zu diesen Datenbanken zählen die vom KSV1870 betriebene „Warnliste der österreichischen Kreditinstitute“ und die „KonsumentenKreditEvidenz“. Anders ist der Sachverhalt bei Datenbanken, die für einen größeren Kundenkreis der Auskunfteien zugänglich sind, wie z.B. die „WarenKreditEvidenz“ des KSV1870. Hier kann eine Löschung der eigenen Einträge auf Basis des Datenschutzgesetzes verlangt werden (§ 28 Abs 2 DSG 2000). Dies sollte aber vorab mit einem (Rechts-)experten abgesprochen werden, da ein Löschen der eigenen Einträge dazu führen kann, dass keinerlei Informationen über einen selbst in der Datenbank der Auskunftei mehr aufscheinen (auch keine Adressinformationen, die automatisch von allen Einwohnern erfasst werden), und somit die Kreditgeber darauf schließen können, dass eine Löschung der eigenen Einträge getätigt wurde, was von diesen als negativ gewertet werden kann. Für Interessierte findet sich ein Vorlagetext um die Löschung der eigenen Einträge zu verlangen hier5. Natürlich können wir keine Garantie für die Richtigkeit des Textes übernehmen.

Weitere Informationen zum KSV1870 und dessen Datenbanken, findet sich im nächsten Kapitel.

Falsche und veraltete Informationen müssen von Auskunfteien aus deren Datenbanken gelöscht werden. Die Löschfristen für die „Warnliste der österreichischen Kreditinstitute“ und die „KonsumentenKreditEvidenz“ finden sich hier6. Bei Unklarheit darüber, wie lange Einträge über einen gespeichert werden dürfen, kann die Auskunftei kontaktiert werden, oder aber man nimmt rechtliche Hilfe in Anspruch.

4. Auskunftei KSV1870

Die österreichweit wohl bekannteste Auskunftei ist der Kreditschutzverband von 1870 (Abgekürzt „KSV1870“ oder nur „KSV“), online erreichbar unter www.ksv.at . Der KSV1870 betreibt mehrere abgegrenzte Datenbanken für verschiedene Kundenkreise. Eine (kostenfreie) Selbstauskunft beim KSV1870 kann hier angefordert werden7.

Die „KonsumentenKreditEvidenz“8 (abgekürzt KKE) ist ein Informationsverbundsystem und dient der kreditgebenden Wirtschaft (Banken, Versicherungen, Leasingfirmen) zur Bonitätsbewertung und „Jeder gewährte Konsumentenkredit wird gemäß den Richtlinien zwischen Auftraggebern und KSV1870 in die KKE eingemeldet“. Für eine Löschung aus dieser Datenbank besteht kein Rechtsanspruch, die gesetzlich geregelten Löschfristen finden sich hier9.

Die „Warnliste der österreichischen Kreditinstitute“10 ist ebenfalls ein Informationsverbundsystem, ist aber nur von Banken einsehbar. Sie enthält Informationen über Kunden, die „Vereinbarungen mit anderen Banken nicht eingehalten haben bzw. die bei der Rückzahlung fälliger Bankforderungen nachhaltig in Verzug sind“. Bei folgenden Verstößen kommt es zu einem Eintrag in die Warnliste: „Bankomat-, Kreditkarten- oder Scheckmißbrauch“ oder bei „qualifiziertem Zahlungsverzug“ bei Girokonten, Krediten oder Kreditkarten. Auch für eine Löschung aus dieser Datenbank besteht kein Rechtsanspruch, die gesetzlich geregelten Löschfristen finden sich hier11.

Die „WarenKreditEvidenz“12 dient der „warenkreditgebenden Wirtschaft“ (z.B. Versandhandel). „Wird eine offene Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt übergeben, wird dieser Sachverhalt vom Gläubiger gleichzeitig in die WKE eingemeldet“. Für eine Löschung aus dieser Datenbank besteht ein Rechtsanspruch, jedoch sollte eine Löschung vorab mit einem (Rechts-)experten abgesprochen werden, da man ansonsten, wie schon beschrieben, womöglich zu einem „unbeschriebenen“ Blatt werden kann, was von Kreditgebern negativ gewertet werden könnte.

Die Löschungsfrist für eingetragene Datensätze beim KSV1870 ist abhängig vom Grund der Eintragung. Nähere Informationen finden sich hier13.

Eine Selbstauskunft für Privatpersonen ist beim KSV1870 hier14 möglich. Wie rechtlich vorgeschrieben, bietet auch der KSV1870 eine kostenlose Selbstauskunft, wobei die erwähnte Wartezeit von bis zu 8 Wochen entstehen kann. Die bezahlte Selbstauskunft ist innerhalb von einer Woche verfügbar. Weitere Informationen finden sich hier15.



Linkliste:

10. ksv.at
11. ksv.at
12. ksv.at
13. ksv.at
14. ksv.at
15. ksv.at
 
Foto: "WhereRainbowRises" by Wing-Chi Poon - self-made; at Jasper National Park, Alberta, Canada (along Yellowhead Highway 16 between intersection to Malign Valley Road and intersection to Snaring River Campground, overlooking Colin Range in the south).. Licensed under CC BY-SA 2.5 via Wikimedia Commons - Link, via Wikimedia Commons ; finanzstreber.at Bearbeitung: Design, Größe, Bildausschnitt