Unser Einstiegstext zum Thema Finanzierung in Österreich.

Dieser Infotext soll als allgemeiner Einstieg in das Thema "Finanzierung" dienen. Wir haben uns bemüht, jedoch können auch uns Fehler unterlaufen. Viel Spass beim Lesen!

 

Stand Ende 2014

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Definition von „Kredit“ bzw. „Finanzierung“

2.1. Zins und Tilgung

2.2. Unterscheidung vorschüssig und nachschüssig

2.3. Unterscheidung fixe und variable Verzinsung

2.4. Unterscheidung nominaler und effektiver Zinssatz

2.5. Zusammensetzung des nominalen Zinssatzes – Referenzzinssatz

2.5.1. Referenzzinssatz - Einfluss der Euro-Leitzinsen

2.5.2. Zinssatzanpassungen bei variabler Verzinsung

2.6. Zusammensetzung des nominalen Zinssatzes – Aufschlag

2.7. Einflussfaktoren auf den Aufschlag

2.7.1. Bonität

2.7.2. Kreditzweck

2.7.3. Kreditabsicherung (Eigenmittel, Sicherheiten, Bürge)

2.7.4. Eigenmittel

2.7.5. Sicherheiten

2.7.6. Bürgschaft

3. Auf was sollte bei einem Kredit geachtet werden

3.1. Unterlagen für das Bankgespräch

3.2. „Geben und nehmen“ - Wie man eine Kreditverhandlung sehen sollte

4. Alternativen zum Kredit

5. Was tun bei Problemen mit der Rückzahlung eines Kredits

 

1. Einleitung

Nachfolgend unser Infotext zum Einstieg in das Thema Finanzierung. Detailliertere Infotexte zu spezifischen Themen, wie der Bonität, der Erstellung eines Haushaltsplanes, der Finanzierung eines Hauses, eines Autos oder eines Unternehmens finden sich auch in unserer Wissensdatenbank „Finanzierungswissen“.

2. Definition von „Kredit“ bzw. „Finanzierung“

Die Allermeisten können mit den Begriffen „Kredit“ und „Finanzierung“ etwas anfangen, trotzdem kann es hilfreich sein sich die Grundlagen kurz (zur Auffrischung) zum Gemüte zu führen.

Die Ausdrücke Kredit bzw. Finanzierung beschreiben im Alltag das selbe, also sich Geld ausleihen (um sich etwas anzuschaffen). Daher werden auch auf unserer Seite beide Begriffe synonym verwendet. Neben klassischen Krediten, von Banken vergeben, gibt es eine Vielzahl an anderen Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. Zielratenkredite (vom Verkäufer an den Kunden gewährt) oder auch Privatkredite (im schlechtesten Fall vom „Kredithai“). Bei der Aufnahme einer Finanzierung gibt es im Normalfall immer zwei Seiten, einen Kreditnehmer, der Geld benötigt, und einen Kreditgeber, der es verleiht (z.B. Bank).

Bei einem Kredit gibt es verallgemeinernd immer zwei Zahlungsströme (gemeint ist, dass Geld in beide Richtungen fließt).

Der erste Zahlungsstrom (Auszahlung des Kredites) führt vom Kreditgeber zum Kreditnehmer. Dabei handelt es sich um die Auszahlung des Kredites. Zu beachten ist, dass der Kreditbetrag nicht unbedingt mit dem Auszahlungsbetrag übereinstimmen muss, wobei der Kreditbetrag regelmäßig höher ist als der Auszahlungsbetrag. Der Grund dafür kann sein, dass die erste Kreditrate direkt bei der Auszahlung anfällt (siehe auch vorschüssige Verzinsung), oder das eine Bearbeitungsgebühr berechnet wird, die vom Kreditbetrag abgezogen wird (oder auf den Auszahlungsbetrag draufgeschlagen wird, wie man es sehen möchte).

Der zweite Zahlungsstrom (Rückzahlung des Kredites), führt vom Kreditnehmer zum Kreditgeber und dient der Zahlung der aufgenommenen Schulden. Die Zahlung erfolgt meist in Raten, z.B. monatlich, viertel- oder halbjährlich. Dann spricht man von einem Ratenkredit. Der Kredit kann aber auch „in einem Stück“, am Ende der Laufzeit, „getilgt“ (also zurückgezahlt) werden. Dabei handelt es sich dann um einen sogenannten endfälligen Kredit.

Bei der „Tilgung“ (also Rückzahlung) des Kredites muss im Normalfall nicht nur die Geldsumme, die geborgt wurde, zurückgezahlt werden, sondern dazu auch noch Zinsen.

Die Konditionen (also die Bedingungen, zu denen ein Kredit vergeben wird) der von Banken vergebenen Kredite sind im Normalfall für jeden Kreditnehmer unterschiedlich. Banken sprechen gerne davon, dass die Konditionen auf die Kreditnehmer „individuell zugeschnitten“ sind. Jedoch sind die Konditionen deshalb individuell, da die Kreditnehmer sich u.a. hinsichtlich Einkommen und Zweck, zu dem der Kredit benötigt wird, voneinander unterscheiden. Im Volksmund gibt es den Ausdruck „gute Konditionen“, der für einen „günstigen“ Kredit steht. Mehr dazu im weiteren Text.

2.1. Zins und Tilgung

Bei der Rückzahlung eines Kredites muss also fast immer nicht nur die geliehene Geldsumme zurückgezahlt werden, sondern es fallen auch noch Zinsen an. Die Kreditrate besteht dann aus einem Anteil Zinsen und einem Anteil Tilgung. Zum besseren Verständnis, nur bei der Tilgung handelt es sich um eine Rückzahlung des Kredites und damit verbunden um eine Reduktion des Kreditbetrages selbst.

Der Zins ist die „Belohnung“ für den Kreditgeber (meist eine Bank), dass er Geld an den Kreditnehmer ausleiht. Außerdem ist der Zins eine Abgeltung für das Risiko, das der Kreditnehmer beim Geldverleih eingeht. Weiters dient der Zins dem Inflationsausgleich, da durch die Inflation das Geld weniger Wert wird und der Kreditgeber für den Zeitraum, für den er den Kredit vergeben hat, vom Kreditnehmer den Inflationsverlust ersetzt haben möchte. 

Neben Zinsen und Tilgung kann es aber noch zu weiteren Nebenkosten bei einer Kreditaufnahme kommen, die von der Bank berechnet werden. Böse Zungen behaupten manchmal, dass mit diesen Nebenkosten die tatsächliche Höhe der Zinsen verborgen werden soll, wobei grundsätzlich alle Zahlungen an die Bank in den sogenannten effektiven Zinssatz mit einberechnet werden müssen. Mehr dazu im Kapitel „Unterscheidung nominaler und effektiver Zinssatz“.

2.2. Unterscheidung vorschüssig und nachschüssig

Der Unterschied zwischen „vorschüssig“ und „nachschüssig“ ist der Zeitpunkt der Zahlung der Kreditraten.

Einfach gesagt bedeutet vorschüssig, dass die erste Ratenzahlung zum Zeitpunkt der Auszahlung des Kredites fällig ist. Dadurch verringert sich de facto die Auszahlungssumme um eine Rate. Anders ausgedrückt ist die Ratenzahlung jeweils am Anfang jedes Zahlungsintervalls fällig.

Bei nachschüssiger Ratenzahlung ist die Ratenzahlung jeweils am Ende des Zahlungsintervalls fällig. Man könnte sagen, es bleibt mehr Zeit bis zur ersten Rate, so ist z.B. bei jährlichem Ratenintervall die erste Ratenzahlung nach einem Jahr fällig.

Um einen finanziellen Engpass gleich zu Beginn der Kreditaufnahme zu vermeiden, sollte bei der Aufnahme eines vorschüssigen Kredits daher berücksichtigt werden, dass zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung der Auszahlungsbetrag um eine Rate reduziert ist. 

2.3  Unterscheidung fixe und variable Verzinsung

Fix verzinst bedeutet, dass sich der Zinssatz über die Laufzeit nicht ändert. Vorteil ist, das dadurch die Kreditkosten und die monatlichen Ratenzahlungen im Vorhinein genau abschätzbar sind. Nachteil ist, das der Zinssatz für fix verzinste Kredite meist höher ist als der Zinssatz für variable Verzinsung. Dies gilt aber nur für den Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages. Über die Laufzeit hinweg kann der variable Zinssatz den fixen Zinssatz übersteigen, oder aber natürlich auch fallen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher einen fix verzinsten Kredit nehmen. Anzumerken ist, dass nicht jede Bank für jede Laufzeit Fixzinskredite anbietet. Eine Alternative sind sogenannte „Bausparkredite“. Hierbei ist der Zinssatz variabel, aber nach oben hin gedeckelt bei 6%. Mehr Informationen zu Bausparkrediten finden sich in unseren Infotext „Immobilienfinanzierung“.

Bei variabler Verzinsung kann sich der Zinssatz während der Laufzeit ändern. Die Änderungen werden durch einen Referenzzinssatz bestimmt, an den der Zinssatz gebunden ist, z.B. dem 3-Monats Euribor. Steigt der Referenzzins, steigt in selbem Ausmaß auch der Zinssatz des Kredites an. Bei einem Fallen des Referenzzinses sinkt daher der Zinssatz ebenfalls. Weitere Informationen zum Referenzzinssatz finden sich im Kapitel „Zusammensetzung des nominalen Zinssatzes – Referenzzinssatz“.

In Österreich sind variabel verzinste Kredite weit verbreitet.

2.4. Unterscheidung nominaler und effektiver Zinssatz

Bei einem (Bank-)Kredit wird unterschieden zwischen der nominalen und der effektiven Verzinsung (wobei theoretisch beide gleich hoch sein können).

Die nominale und die effektive Verzinsung geben also über die Höhe der Verzinsung Auskunft. Jeder Kredit hat einen nominalen und einen effektiven Zinssatz. Zur Unterscheidung, die fixe bzw. variable Verzinsung bestimmt, ob sich der Zinssatz über die Laufzeit verändern kann oder nicht.

Der nominale Zinssatz kann interpretiert werden als der „reine“ Zinssatz, ohne Berücksichtigung von Nebenkosten.

Der effektive Zinssatz soll den Kreditvergleich erleichtern und muss neben dem nominalen Zinssatz alle Nebenkosten, die von der Bank bei der Kreditvergabe berechnet werden, wie z.B. Kontoführungsgebühren, etc., beinhalten. Der effektive Zinssatz ist daher höher als der nominale Zinssatz und beschreibt die Verzinsung, die inkl. Nebenkosten für den Kredit bezahlt werden muss.

Für eine möglichst umfassende Berechnung des effektiven Zinssatzes, auch inklusive Nebenkosten die eigentlich nicht zum Kredit gehören, eignet sich unser Kreditrechner, wobei wir natürlich keine Garantie für die Richtigkeit der Ergebnisse abgeben können.

Auch wenn der effektive Zinssatz grundsätzlich Kredite vergleichbar machen soll, so gibt es trotzdem noch eine Art Schlupfloch um den effektiven Zinssatz gering zu rechnen, und zwar mittels Verlängerung der Laufzeit. Dies basiert auf dem einfachen Prinzip, dass je länger die Laufzeit ist, umso geringer sich einmalige Kosten auf den effektiven Zinssatz auswirken. Mit anderen Worten, einmalige Kosten verteilen sich rechnerisch auf mehr Monate bzw. Jahre und daher ist der Einfluss dieser einmaligen Kosten geringer. Dies kann auch mittels unserem Kreditrechner getestet werden, indem bei ansonst identen Angaben nur die Laufzeit verändert wird. Dies ändert aber nichts daran, dass auch einmaligen Kosten gezahlt werden müssen.

Auch deswegen sollten neben dem effektiven Zinssatz immer die (voraussichtlichen) Gesamtkosten beachtet werden. Mit unserem Kreditrechner ist das kein Problem, wir können aber (wie immer) keine Garantie auf Richtigkeit der Ergebnisse geben. Handelt es sich bei dem Kredit um einen Kredit mit variablem Zinssatz so können sich die Gesamtkosten, abhängig von der Entwicklung des Referenzzinssatzes, während der Kreditlaufzeit ändern. Näheres im nun folgenden Kapitel.

Bei der Aufnahme eines Kredites bei einer Bank setzt sich der nominale Zinssatz im Normalfall aus einem Referenzzinssatz und einem Aufschlag zusammen. Der Referenzzinssatz wird im Kapitel „Zusammensetzung des nominalen Zinssatzes – Referenzzinssatz“ erklärt, der Aufschlag im Kapitel „Zusammensetzung des nominalen Zinssatzes – Aufschlag“.

2.5. Zusammensetzung des nominalen Zinssatzes – Referenzzinssatz

Wie schon erwähnt setzt sich der effektive Zinssatz aus dem nominalen Zinssatz und allen Nebenkosten zusammen. In diesem Kapitel geht es um die Einflussfaktoren auf den nominalen Zinssatz, die natürlich mittelbar auch den effektiven Zinssatz mitbestimmen.

Die Höhe des nominalen Zinssatzes für einen Kredit hängt von zwei Faktoren ab. Einerseits vom Referenzzinssatz (auch Indikator genannt), an den der Kredit „gebunden“ ist, andererseits vom Aufschlag. Der Referenzzinssatz (eigentlich gibt es mehrere Referenzzinssätze) ist grob gesagt der Teil, den die Bank selbst für das Geld der Kreditsumme bezahlt, da auch die Bank sich finanzieren muss. Genaueres dazu im nächsten Kapitel.  Der Aufschlag hingegen dient der Bank zur Risikoabdeckung, dem Inflationsausgleich und natürlich um Geld zu verdienen. Der Aufschlag wird im Kapitel „Zusammensetzung des nominalen Zinssatzes – Aufschlag“ näher erläutert.

Nochmals zur Verdeutlichung eine wichtige Unterscheidung. Bei fixer Verzinsung ist der Referenzzinssatz nur zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme relevant. Die weitere Entwicklung des Referenzzinssatzes hat auf den Kredit keine Auswirkungen, da sich der Kreditzinssatz nicht mehr ändert. Bei variabler Verzinsung hingegen wird der Zinssatz laufend an die Entwicklung des Referenzzinssatzes, an den er gebunden ist, angepasst. Mehr dazu auch im Unterkapitel „Zinssatzanpassungen bei variabler Verzinsung“.

2.5.1. Referenzzinssatz - Einfluss der Euro-Leitzinsen

Die Referenzzinssätze sind (durchschnittliche) Zinssätze, zu denen sich Banken untereinander Geld borgen bzw. borgen können. Referenzzinssätze, meist sogenannte „Euribor“ Zinssätze, gibt es für unterschiedlich lange Laufzeiten. So gibt es Euribor Referenzzinssätze für zwischen einem und 12 Monaten Laufzeit. Bei dem 3-Monats Euribor handelt es sich also um den durchschnittlichen Referenzzinssatz, zu dem sich Banken in der Eurozone für 3 Monate gegenseitig Geld leihen.

Die Höhe des Referenzzinssatzes selbst ist im Normalfall abhängig von mehreren Faktoren, wie der Entwicklung der Wirtschaft (Krisen, etc.) und des Leitzinssatzes der Europäischen Nationalbank (=EZB). Der Leitzins der EZB ist der Zinssatz, zu dem die EZB Geld an Banken verleiht. Mit anderen Worten, in Zeiten „billigen Geldes“, also wenn die EZB zu niedrigen Zinssätzen Geld an Banken verleiht, ist meist auch der Referenzzinssatz niedrig und vice versa. Ein weiterer Anhaltspunkt für die Höhe des Referenzzinssatzes ist die Inflation. In Zeiten hoher Inflation ist der  Referenzzinssatz (und der Leitzinssatz) meist ebenfalls hoch. Umgekehrt gilt das selbe.

Für Kredite verwendet wird oft der 3-Monats Euribor, sowie auch der 6-Monats und der 12-Monats Euribor (bei Bausparkassen beliebt).

Abgesehen vom Euribor gibt es noch weitere Referenzzinssätze, wie die SMR (=Sekundärmarktrendite). Die SMR, auch Umlaufrendite genannt, bezeichnet die durchschnittliche Rendite für im Umlauf befindliche (österreichische) Anleihen. Wie der Euribor wird auch die SMR im Normalfall vom Leitzins der EZB beeinflusst. Banken verwenden zum Teil auch eigene „Mischindikatoren“ aus Euribor und SMR. Der Nachteil dieser Mischindikatoren ist, dass sie für den Kreditnehmer oft wenig durchschaubar sind und daher auch nicht unbedingt empfehlenswert.

Welcher Referenzzinssatz am günstigsten für den eigenen Kredit ist, kann man erst am Ende der Laufzeit mit Sicherheit sagen. Ohne sagen zu können, dass ein Referenzzinssatz besser ist als die anderen, bevorzugen wir den 3-Monats Euribor. Generell bevorzugen wir einen möglichst kurzfristigen Referenzzinssatz da oft gilt, dass umso kürzer die Laufzeit ist, umso niedriger der Zinssatz liegt. Dies ist aber nur unsere persönliche Meinung und sollte nicht die Entscheidungsgrundlage für Kreditinteressenten sein.

2.5.2. Zinssatzanpassungen bei variabler Verzinsung

Wie schon erwähnt betreffen Zinssatzanpassungen nur laufende Kredite mit variabler Verzinsung. Bei Krediten mit Fixverzinsung wird der Zinssatz während der Laufzeit nicht angepasst.

Abhängig von verschiedenen Faktoren können sich die Referenzzinssätze laufend ändern und schwanken teilweise beträchtlich, wie in der Abbildung der Entwicklung des 3-Monats Euribor ersichtlich.

Bei einem Kredit mit variabler Verzinsung, also einem Kredit der an einen Referenzzinssatz „gebunden“ ist, steigt oder fällt der Zinssatz des Kredites mit dem Referenzzinssatz. Diese laufenden Anpassungen der Kreditzinsen werden vertraglich in der Zinsgleitklausel oder der Zinsanpassungsklausel geregelt.

Die Zinsgleitklausel bei variabel verzinsten Krediten besagt im Normalfall, dass der Zinssatz laufend angepasst wird wenn sich der Referenzzinssatz ändert. Steigt also der Referenzzinssatz um 0,25%, werden auch die Kreditzinsen um 0,25% noch oben hin angepasst. Die Zinsgleitklausel ist im Normalfall „fair“, also Änderungen des Referenzzinssatzes nach unten, wie auch nach oben, werden an den Kreditnehmer weitergegeben.

Die Zinsanpassungsklausel besagt, dass die Zinsen des Kredites in bestimmten Zeiträumen, z.B. monatlich, oder auch nur einmal pro Jahr, bestimmten Regeln folgend angepasst werden. In der Vergangenheit, bis ca. 1997, war es rechtlich möglich Zinsanpassungsklauseln unbestimmt zu formulieren, also ohne genaue Beschreibung wann und unter welchen Umständen die Zinsen angepasst werden. Aus diesem Grund wurde damals den Banken teilweise vorgeworfen Zinssätze nur zu ihren Gunsten zu ändern (also nur Änderungen nach oben weiterzugeben). Dies ist aber heute nicht mehr gestattet, was aber nicht zur Sorglosigkeit animieren soll.

2.6. Zusammensetzung des nominalen Zinssatzes – Aufschlag

Der Aufschlag auf den Referenzzinssatz dient der Bank zur Erwirtschaftung eines eigenen Gewinns (=Marge), als Inflationsabgeltung, sowie als Risikoausgleich im Falle eines Zahlungsausfalles des Kreditnehmers, also wenn der Kreditnehmer nicht in der Lage ist den Kredit zurückzubezahlen. Umso riskanter die Bank den zu vergebenden Kredit einschätzt, umso höher ist daher auch der Risikoaufschlag.

Der Zweck für den der Kredit benötigt wird, das Einkommen, Sicherheiten und die Bonität  sind im Normalfall Faktoren, die den Aufschlag (mit-)beeinflussen. Der Aufschlag ist mit der Bank verhandelbar, hier können oftmals einige Euros „wegverhandelt“ werden.

2.7. Einflussfaktoren auf den Aufschlag

2.7.1. Bonität

Die Bonität hat gewichtigen Einfluss auf den Aufschlag. Für nähere Informationen zur Bonität siehe unseren Infotext „Zum Thema Bonität“.

2.7.2. Kreditzweck

Der Zweck, für den das Geld verwendet werden soll, kann Auswirkungen auf den Aufschlag haben, vor allem, wenn der Kaufgegenstand als Sicherheit dient (Siehe weiter unten „Sicherheiten“). Grundsätzlich interessant ist auch das Verhältnis des Wertverlustes und der Rückzahlung des Kredits. Wenn der Kaufgegenstand voraussichtlich schneller an Wert verliert als der Kredit zurückgezahlt wird, wird der Kaufgegenstand kaum oder gar nicht (als Sicherheit) von der Bank in Betracht gezogen werden und daher auch nicht den Aufschlag positiv beeinflussen.

2.7.3. Kreditabsicherung (Eigenmittel, Sicherheiten, Bürge)

Oftmals ist eine Finanzierung nur mit Eigenmitteln und/oder Sicherheiten möglich. Vor allem bei hohen Kreditsummen, z.B. für ein Haus, ist eine Finanzierung ohne Eigenmittel oder Sicherheiten oftmals faktisch unmöglich, oder aber wird nur zu extrem schlechten Konditionen (also mit hohem Aufschlag) gewährt.

Teilweise werden der Begriff Eigenmittel und Sicherheiten vermischt, daher sollte immer auf den Kontext acht gegeben werden.

2.7.4. Eigenmittel

Eigenmittel umfassen alle („flüssigen“ also frei verfügbaren) finanziellen Mittel, die der Kreditnehmer selbst für die Finanzierung aufbringen kann. Daher sind Eigenmittel alle baren Mittel, mit denen z.B. ein Teil des Kaufpreises, oder die Nebenkosten, bei einem Hauskauf bezahlt werden. Der Eigenmittelanteil ist der Anteil an Eigenmitteln am gesamten Kaufpreis, z.B. eines Grundstückes. Der von Banken geforderte Eigenmittelanteil liegt bei großen Finanzierungen, z.B. für ein Haus, meist bei mindestens ca. 20 bis 30%.

Allgemein gilt, je höher der Anteil an Eigenmitteln ist, die man für die Finanzierung eines Kaufgegenstandes aufbringen kann, umso niedriger ist der Aufschlag.

2.7.5. Sicherheiten

Neben oder anstatt von Eigenmitteln können auch Vermögensgegenstände als Sicherheit eingebracht werden (man spricht auch vom „Stellen“  oder „Einbringen“ von Sicherheiten).

Zu den Sicherheiten zählen z.B. gebundene Sparbücher, Wertpapiere (Aktien, Staatsanleihen, etc.) oder auch ein vorhandenes Haus oder Grundstück. Während der Kreditlaufzeit können Sicherheiten meist nicht ohne den Willen der Bank verkauft werden, bzw. „nicht an der Bank vorbei“. Mit anderen Worten, der Erlös aus dem Verkauf würde entweder zur Rückzahlung des Kredites verwendet werden (müssen), oder aber muss weiter der Absicherung dienen. Um dies zu garantieren trägt sich die Bank z.B. ins Grundbuch ein, wenn ein Haus als Sicherheit dient.

Daher sollte nichts als Sicherheit gestellt werden, was man als Kreditnehmer während der Laufzeit vielleicht verkaufen möchte. Wenn man z.B. nicht vor hat Aktien langfristig zu halten, sollte man es sich genau überlegen, ob man sie als Sicherheit einbringt, da ein Verkauf während der Kreditlaufzeit kompliziert werden könnte.

Auch das Kaufobjekt selbst dient oft als Sicherheit, z.B. beim Hauskauf. Zu beachten ist, dass die Bereitstellung einer Sicherheit dem Kreditnehmer Geld kosten kann. So fallen bei einer Eintragung ins Grundbuch Kosten an für die Eingabe des Pfandrechtes, für die Eintragung selbst (Eintragungsgebühr) und für die Löschung. Weitere Informationen zum Thema Immobilienfinanzierung finden sich auf in unserem Infotext „Immobilienfinanzierung“.

Berücksichtigt werden muss, dass bei Sicherheiten meist ein Sicherheitsabschlag, der abhängig von der Art der eingebrachten Sicherheit ist, von der Bank abgezogen wird. Das bedeutet, dass z.B. Wertpapiere von der Bank nicht mit dem gesamten Wert als Sicherheit berechnet werden, sondern nur mit beispielsweise 50% des momentanen Wertes. Besitzt man also Staatsanleihen mit einem (aktuellen) Marktwert von 40.000,- EUR, so würde die Bank die Anleihen nur als eine Sicherheit in Höhe von 20.000,- EUR werten.

Dieser Sicherheitsabschlag dient für die Bank dazu, dass selbst bei einem Wertverlust der Vermögensgegenstände der Kredit noch komplett „abgedeckt“ ist. Umso volatiler der Wert eines Gegenstands ist (also umso mehr der Wert schwankt), der als Sicherheit dient, umso höher ist der Sicherheitsabschlag. So wird die Bank einen höheren Sicherheitsabschlag bei Staatsanleihen von Staaten mit schlechter Bonität abziehen, als bei Staatsanleihen von Staaten mit guter Bonität.

Natürlich ist es auch möglich, dass die Bank manche Vermögensgegenstände gar nicht als Sicherheiten akzeptiert. Dazu zählen oft z.B. spekulative Wertpapiere.

Auch bei den Sicherheiten gilt, dass je mehr Sicherheiten eingebracht werden können, umso niedriger der Aufschlag ist.

2.7.6. Bürgschaft

Ein „Bürge“ ist eine Person, die eine „Bürgschaft“ übernimmt. Ein Bürge erklärt sich vertraglich bereit, die Zahlung des Kredites zu übernehmen, sollte der Kreditnehmer, aus welchem Grund auch immer, den Kredit nicht mehr bezahlen. Der Bürge dient daher der Bank als eine Art „lebende Sicherheit“. Sobald der Kredit getilgt, also abbezahlt ist, erlöscht auch die Verpflichtung des Bürgen zu Zahlen.

Oftmals ist der Bürge ein enges Familienmitglied, z.B. die Eltern oder der Ehepartner. Eine Bürgschaft „zu übernehmen“, also selbst als Bürge für einen Kredit zu dienen, sollte sehr gut überlegt sein. Bedacht werden muss, dass ein Bürge meist dann benötigt wird, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht alleine aufnehmen kann, was oft schon ein schlechtes „Omen“ darstellt. Leider kommt es vor, dass manche Kreditnehmer sich selbst überschätzen und einen Kredit aufnehmen möchten, den sie realistisch betrachtet, nie selbst bezahlen können, und daher andere Überreden als Bürge einzuspringen. (Zu) oft kommt dann der Bürge zum „Handkuss“. Gerüchteweise sind schon viele Familien und Freundschaften daran zerbrochen und es soll auch vorgekommen sein, dass sich der Kreditnehmer mit dem Geld abgesetzt hat. Erwähnt sei noch, dass wenn es einen Bürgen gibt, die Bank natürlich auch die Bonität des Bürgen bewerten wird.

3. Auf was sollte bei einem Kredit geachtet werden

Auf was sollte nun vor einer Kreditaufnahme geachtet werden. Zuerst möchten wir kurz verweisen auf unsere weiteren Infotexte zum Thema Immobilienfinanzierung, Autofinanzierung und Unternehmensfinanzierung.

Prinzipiell empfehlen wir die Einholung von Angeboten mehrerer Banken, um sich einen Überblick zu verschaffen und auch bei Bedarf nachzuverhandeln.

Ganz oben stehen die „Basics“, wie ob der Kredit fix oder variabel verzinst ist und auf die Höhe des nominalen wie auch effektiven Zinssatzes.

Besonders bei variabler, aber auch bei fixer Verzinsung sollte auf den Referenzzinssatz geachtet werden, sowie auf die Bedingungen für Anpassungen bei Zinsänderungen.

Daneben müssen auch noch die (bei variabler Verzinsung voraussichtlichen) Gesamtkosten des Kredites beachtet werden. Wie schon erwähnt, kann der effektive Zinssatz „geschönt“ werden, indem der Kredit auf eine lange Laufzeit gestreckt wird. Dadurch wird der Einfluss von einmaligen Kosten, wie Bearbeitungsgebühren, reduziert. Das heißt aber nicht, das diese Kosten nicht trotzdem in voller Höhe anfallen. Für die Abschätzung der Gesamtkosten eignet sich auch unser Kreditrechner. Bei Fragen hilft unser Forum gerne weiter.

Das gleiche gilt auch wenn der Bankberater mit einer niedrigen monatlichen Rückzahlung wirbt. Die Kombination aus geringer monatlicher Belastung und langer Laufzeit ergibt oft sehr hohe Gesamtkosten.

Wenn die Bank den Abschluss einer Restschuld- oder einer Ablebensversicherung verlangt, so sollte man die Versicherungsangebote der Bank mit anderen Angeboten vergleichen und im Zweifel die Versicherung extern abschließen. Das muss natürlich mit der Bank besprochen werden, aber prinzipiell kann die Bank ihre Kunden nicht dazu zwingen, bei einer bestimmten Versicherung abzuschließen.

Überprüfen sollte man, ob alle Nebenkosten (z.B. Kontoführungsgebühren), wie gesetzlich vorgeschrieben, im Effektivzins schon enthalten sind. Über einen längeren Zeitraum  können sich kleine, laufende Beträge zu hohen Summen aufaddieren.

Falls über einen Vermittler abgeschlossen werden soll, sollte vorab durch Vergleiche abgeklärt werden, ob man tatsächlich einen Kredit mit günstigen Konditionen bekommt. Natürlich muss auch geklärt werden, ob und wieviel die Vermittlung kostet.

Beachten Sie auch die Kosten für die Stellung von Sicherheiten. Dies gilt vor allem bei der Finanzierung einer Immobilie. In unserem Infotext Immobilienfinanzierung findet sich mehr dazu. Kosten für Sicherheiten entstehen unter anderem bei der Eintragung der Bank ins Grundbuch (Pfandrecht bei Hypotheken).

Zeit nehmen und genau lesen sollte man den Kreditvertrag. Interessant sind unter anderem die Kündigungsgründe von Seiten der Bank (sofortige Fälligstellung unter welchen Bedingungen). Zu Prüfen ist auch ob eine vorzeitige Tilgung möglich ist, bzw. dafür eine Pönale (=Strafzahlung) anfällt.

Unabhängig von der Kreditaufnahme sei erwähnt, dass bei einer größeren Investition Nebenkosten, die neben dem eigentlichen Investition anfallen oft unterschätzt werden. Diese können leicht 10% und mehr der eigentlichen Investition ausmachen. Zu diesen Nebenkosten zählen zum Beispiel beim Hauskauf Gebühren für den Notar. Nicht alle Nebenkosten sind für einen Laien, der z.B. noch keine Erfahrung beim Hausbau hat, sofort ersichtlich. Daher ist es nicht verkehrt sich vorab über anfallende Nebenkosten zu informieren, um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden.

Nicht vergessen sollte man auch auf mögliche Kosten am Ende der Kreditlaufzeit. Dazu zählt z.B. das Löschen des Pfandrechts. Benötigt werden dafür die Löschungserklärung (Bank erklärt, dass Hypothek gelöscht werden darf) und ein Antrag bei Grundbuchamt (Immobilieneigentümer muss bei Grundbuchamt beantragen, dass die Löschung des Pfandrechtes durchgeführt wird).

3.1. Unterlagen für das Bankgespräch

Zum Bankgespräch sollten folgende Unterlagen (im Original und als Kopie) mitgenommen werden:

- Lichtbildausweis

- Selbstauskunft über die eigene Bonität (Siehe auch unseren Infotext „Zum Thema Bonität“).

- Haushaltsplan: Der erstellte Haushaltsplan sollte mitgebracht werden. Optimalerweise bringt man auch die Belege, auf denen er basiert, (schön geordnet in einer Mappe) mit. Vor allem Einkommensbelge (zumindest letzte 3 Monate) sind für den Berater interessant, sowie auch für die größten Ausgabeposten (Miete, Energie, Auto, Öffis). Für die gekaufte Milch der letzten Wochen braucht man vielleicht nicht unbedingt Rechnungen vorlegen.

- Unterlagen zu Eigenmittel/Sicherheiten: Bei Stellung von Sicherheiten bzw. Eigenmitteln empfiehlt es sich Unterlagen dazu mitzubringen. Dient ein Haus oder ein Grundstück als Sicherheit empfiehlt sich ein (aktueller) Grundbuchauszug. Einen Grundbuchauszug kann man unter anderem hier1 online machen. Bei einem Sparbuch, das als Sicherheit dienen soll, kann zumindest eine Auflistung der relevanten Informationen (Höhe, Laufzeit, Verzinsung) mitgenommen werden, wenn nicht auch das Sparbuch selbst. Bei Wertpapieren kann man eine Übersicht über das bestehende Depot mitnehmen.

- Bürgen: Auch wenn wir Bürgschaften nicht unkritisch gegenüber stehen, da leider immer wieder Bürgen durch rücksichtslose und/oder unvorsichtige Kreditnehmer in große finanzielle Schwierigkeiten geraten, so muss natürlich auch der (potenzielle) Bürge mit. Schon aus Vertrauensgründen sollte der Bürge von Anfang an bei allen Gesprächen anwesend sein und auch die Möglichkeit haben, eigene Fragen zu stellen.

- Sonstiges: Natürlich ist diese Liste nicht abschließend. Am besten fragt man den Berater telefonisch oder per Mail vorab, was man an Unterlagen mitnehmen sollte.

3.2. „Geben und nehmen“ - Wie man eine Kreditverhandlung sehen sollte

Nach dem Lesen der bisherigen Kapitel ist bekannt, dass die Kreditbedingungen verhandelt werden können. Jedoch ist eine Verhandlung im Normalfall eine Art „geben uns nehmen“. Das bedeutet, dass z.B. umso mehr Sicherheiten man bereit ist zu stellen, umso niedriger man den Aufschlag wird verhandeln können. Wer bereit ist sein (Gehalts-)Konto zu der Bank zu verlegen, bei der er den Kredit aufnimmt, der kommt dadurch der Bank entgegen und hat so etwas mehr Spielraum beim Verhandeln. Die Kreditverhandlungen sollte man nicht nur auf den Zinssatz beschränken, auch z.B. eine Senkung der Kontoführungsgebühren trägt zu einer Entlastung der Gesamtkosten des Kreditnehmers bei.

4. Alternativen zum Kredit

Bevor ein Kredit bei einer Bank aufgenommen wird, sollte überlegt werden ob es nicht andere, günstigere Alternativen gibt. Je nach Kaufgegenstand kommen dafür andere Alternativen in Frage. So ist eine bekannte Alternative zum Autokauf das Leasing. Bei kleineren Anschaffungen, wie z.B. einem Kühlschrank, gibt es manchmal die Möglichkeit des Ratenkaufs. Weitere Alternativen zum Kredit sind die Kontoüberziehung oder der Kauf mittels Kreditkarte, falls ein Überziehungsrahmen besteht.

Bei allen Alternativen müssen natürlich, wie beim Kauf mittels Kredit, die entstehenden Kosten berücksichtigt werden. Wie immer muss auch bei Kreditalternativen das „Kleingedruckte“ möglichst genau gelesen werden, um versteckte Kosten nicht zu übersehen.

5. Was tun bei Problemen mit der Rückzahlung eines Kredits

Bei Problemen die Kreditraten zu zahlen ist schnelles Handeln wichtig. Einerseits um mit dem Kreditgeber eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden und andererseits um rechtliche Probleme, einen Privatkonkurs, etc. möglichst zu vermeiden.

Wir empfehlen bei Zahlungsschwierigkeiten schnellstens mit der Schuldnerberatung, oder einer anderen Institution der sie vertrauen, Kontakt aufzunehmen. Kontaktmöglichkeiten und Informationen über eine (kostenfreie) Schuldnerberatung finden sich hier Online: http://www.schuldenberatung.at/ . Verlieren Sie keine Zeit, eine Verzögerung vergrößert die Probleme meist nur.