Jungvögel im Nest mit offenem Schnabel

14.07.2015 – Insolvenz von Crowdfunding-Projekt zeigt Risiken auf.

Crowdfunding ist allgemein betrachtet sicherlich eine attraktive Möglichkeit ein Unternehmen bzw. Projekt der eigenen Wahl zu unterstützen und gleichzeitig mit dem investierten Kapital ein wenig Geld zu verdienen. Jedoch sollte auch in Crowdfundingprojekte nicht blind investiert, sondern auf Risiken geachtet werden, wie der Fall der folgenden Unternehmensinsolvenz aufzeigt. Das Burgerlokal „Masta George“, 2013 ursprünglich unter dem Namen „Burgermasta“ gegründet und über eine Crowdfundingplattform finanziert, hat Insolvenz anmelden müssen und befindet sich in einem Sanierungsverfahren. Auch wenn die Crowdfunding-Investoren bisher „nur“ auf ihre Rendite verzichten müssen, so würden sie im Konkursfall womöglich ihr gesamtes Investment verlieren. Der Grund dafür liegt darin, dass die Investoren sogenannte „Substanzgenussrechte“ halten, wie meist bei Crowdfundingprojekten in Österreich üblich. Substanzgenussrechte werden aus steuerlicher Sicht wie Beteiligungen behandelt, sind meist Nachrangig gegenüber anderen Gläubigern und zählen dadurch zum Eigenkapital. Durch die Nachrangigkeit kann es im Konkursfall daher leicht zu einem Totalausfall des Investments kommen. Weiters kennzeichnend für ein Substanzgenussrecht sind ein schuldrechtliches Verhältnis (daher kein Stimmrecht), eine Beteiligung des Investors an Gewinnen und Verlusten, Firmenwert, Vermögen und Liquidationswert.

Mehr über die Insolvenz von „Masta George“ findet sich unter diesem Link:
DerStandard

Bild: "Swallow August 2013-2" by Alvesgaspar - Own work. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons - Link ; finanzstreber.at Bearbeitung: Design, Größe, Bildausschnitt